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1874 - 1888

Am 22. März 1874 wird im Vorstand der Vorschlag gemacht, Kirche samt Schulden an die Inländische Mission zu übergeben, mit den Bedingungen, dass die Kirche jederzeit von den Mitgliedern der Missionsstation ohne Vorbehalt benützt werden könne, und dass sich die Inländische Mission verpflichte, ein Pfarrhaus zu bauen. Am 10. Mai 1874 kommt aber abschlägiger Bescheid. Als Retter in der Not erwies sich der Cultus-Verein in Luzern. Am 6. Dezember 1874 kommt es mit dieser lnstitution zu einer Einigung. Der Cultus-Verein hat zum Zweck dem katholischen Kultus in der Schweiz in seinen baulichen Bedürfnissen an die Hand zu gehen. Die Kirche geht mit Aktiven und Passiven ins Eigentum des Cultus-Vereins über, der sich zugleich verpflichtet, ein Pfarrhaus zu erstellen. Den Birsfeldern verblieb das Recht, die Kirche nach 15 Jahren zurückzukaufen. Gross war die Bestürzung, als die Vertreter aus Luzern und der Kirchenrat im Gemeindelokal die Urkunden unterzeichnen wollten. Da der Cultus-Verein Luzern die Niederlassungsbewilligung in Baselland oder eine spezielle Erlaubnis der Regierung nicht vorweisen konnte, war es von Gesetzes her nicht möglich diesen Kauf zu tätigen.

Kurz entschlossen machte nun Pfarrer Hegglin den Vorschlag, dass er die Kirche für Fr. 6’000.- und den Kirchplatz für Fr. 2’000.- Franken kaufen würde. So wurde Pfarrer Hegglin der Eigentümer. Das Protokoll schweigt sich nun vom 16. Dezember 1874 bis zum 22. Januar 1876 aus. Gegen diesen Pro forma Kauf wurde Sturm gelaufen, und die Angelegenheit kam bis vors Bundesgericht und zog sich daher in die Länge. An diesem 22. Januar bemerkt der Aktuar: «Da der 120ste Tag wegen des Zinses an die Kantonalbank abgelaufen war, entsteht die Frage, was in dieser Sache zu tun sei.» Man schickte eine Delegation zur Bank und ersuchte, abzuwarten, bis das Bundesgericht entschieden habe. Am 11. Dezember 1878 kündigt die Kantonalbank das Kapital von Fr. 4800.- «unter Vorgabe, dass sie es vorziehe, die Kirche nicht mehr als Ersatz zu haben, da sie allfällig doch nicht leicht an Gant gegeben würde.» In dieser Situation übernimmt nun der Gesamtkirchenrat eine neue Bürgschaft Die Kirche ging wieder an die Pfarrei zurück, aber der Cultus-Verein finanzierte den Bau des Pfarrhauses, als dessen Eigentümer Herr Pfarrer Hegglin ins Grundbuch eingetragen wurde.

Pfarrer Hegglin war ein grosser Wohltäter und setzte sich unermüdlich für die junge Pfarrei ein. Er hielt in seinem Heimatkanton Zug in sämtlichen Pfarreien Bettelpredigten und brachte eines Tages auch 2 Glocken mit, welche ihm die Frauenklöster vom Kanton Zug schenkten. Er hatte sie auf einem Abbruchhaufen einer alten Kapelle in der Nähe von Cham entdeckt. Allerdings war die grössere Glocke gesprungen und musste umgegossen werden. (Die kleinere Glocke stammt aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts und ist mit gotischen Minuskeln versehen, beide Glocken zieren heute das Foyer im Fridolinsheim)

Um die Kirchenkasse stand es sehr schlecht. Einzelpersonen zahlten pro Jahr 50 Rp., die Familie gesamthaft Fr. 2.-. Eine eigentliche Kirchensteuer einzuführen, wagte man nicht.

In den Protokollen der vergangenen Jahre und auch später wird immer wieder ein Herr Bercher erwähnt. Dieser Herr wohnte in Basel, leitete in Birsfelden den Kirchenchor und war der Kirchgemeinde gegenüber sehr freigebig. Schon für die alte Kirche bemühte er sich um ein gutes Instrument und nun bei der Renovation setzte er sich für eine neue Orgel ein. Diese sollte Fr. 5’000.- kosten. Ohne zunächst seinen Namen zu nennen, legte er dem Kirchenrat folgenden Finanzierungsplan vor: für die alte Orgel offerierte der Orgelbauer Fr. 1’500.-, und ein ungenannt sein wollender Wohltäter strecke der Gemeinde ein zinsloses Darlehen auf 10 Jahre im Betrage von Fr. 3’000.- vor, so dass der Pfarrei noch Fr. 500 - 700 an Schulden verblieben. Das Werk kam zustande und in der Freude darüber schenkte Herr Bercher, der ungenannte Wohltäter, bald einmal das ganze Darlehen.